Behindertenfahrrad Krankenkasse
In Deutschland bezahlen die Krankenkassen, bis auf den Selbstkostenanteil der Eltern, die Therapieräder für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr. Wie sieht es aber aus wenn Sie älter als 15. Jahre sind, wann übernimmt eine Krankenkasse dann die Kosten für ein Therapierad? Übernimmt Sie es überhaupt? Nach § 33 Abs 1 SGB V hat jeder Krankenversicherte einen Anspruch auf die Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den:
- Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen
- oder eine Behinderung auszugleichen
- soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen oder nach § 34 SGB V ausgeschlossen sind.
Wenn ein Hilfsmittel
ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist und das Maß des Notwendigen nicht überschreitet besteht ein Anspruch auf Versorgung; darüber hinausgehende Leistungen darf die Krankenversicherung gemäß § 12 Abs 1 SGB V nicht bewilligen.
Bevor Sie also den Arzt besuchen und sich ein Rezept für ein konkretes Produkt ausstellen lassen können müssen
einige Schritte verlaufen.
Probefahrt
Sie sollten selbst oder mit Ihrem Kind, Elternteil oder Partner einen ausführlichen Beratungstermin und
Probefahrt bei Van Raam oder bei einem
Händler bzw. Sanitätshaus gemacht haben.
Hierbei wird untersucht, welches Spezialfahrrad sich am besten eignet und welche
Optionen und Zubehör Teile benötigt werden.
Hilfsmittelnummer
Haben Sie das passende Fahrrad gefunden sollten sie überprüfen ob es über eine
Hilfsmittelnummer verfügt. Sehen Sie sich die
Hilfsmittelnummern von Van Raam auf der Seite ‚‘
Finanzierung Spezialrad / Hilfsmittelnummer’ an.
Die Nummer, unter der das Produkt im
Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbands aufgelistet ist wird als Hilfsmittelnummer bezeichnet.
Die Kostenübernahme für Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung erfolgt meist nur dann, wenn die Produkte im GVK gelistet sind. Allerdings bleibt es eine Orientierungshilfe und hat
keine rechtsverbindliche Bedeutung. Es ist also keine Garantie dafür, dass die Kosten übernommen werden. Das liegt im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters. Dennoch ist auch Hoffnung, auch wenn
Therapierädern ohne Hilfsmittelnummer ein Antrag auf Kostenübernahme stellen. Hierbei handelt es aber
Einzelfallentscheidungen, die nicht als Präzedenzfall gelten.