8. Kann ein Van Raam Akku generalüberholt werden?
Eine Van Raam Akku darf/kann aus Gründen der Sicherheit und des unsachgemäßen Betriebs des elektrischen Systems nicht generalüberholt (wiederhergestellt) werden.
Ein Van Raam Akku unterliegt allen vorgeschriebenen und einigen zusätzlichen Normen. Es wird auf Brandsicherheit, Wasserbeständigkeit und darauf geprüft, ob der Akku Stößen und Stürzen standhält. Damit erfüllt der Akku die folgenden Sicherheitsnormen, CE, UN 38.3 Transportnorm und die europäische Akkunorm. Weitere Fragen und Antworten zur Brandsicherheit von Van Raam-Fahrradbatterien finden Sie in dem Artikel 'Fragen zu Van Raam Fahrrad Akkus und Brandschutz'.
Wenn ein Akku generalüberholt wird, werden alle Kontrollen ungültig. Deshalb führen wir keine Generalüberholungen von Akkus durch. Fragen Sie immer Ihren Händler und/oder Van Raam, wenn etwas mit Ihrem Akku nicht in Ordnung ist. Prüfen Sie bei Problemen mit dem Akku immer, ob dieser noch im Rahmen der Garantie ausgetauscht oder repariert werden kann.